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Fragen zur Kommunalwahl 2021 im Frankfurter Osten

Positiv Beispiel für den Umgang mit der Natur So geht es doch auch! Mitglieder des BUND prüfen mit der Pflanzgruppe „Der Riederwald blüht auf" das Wildwiesenpotential von Rasenflächen am Johanna-Tesch-Platz.  (Folkhart Funk)

Der Ortsverband Ost des BUND Frankfurt hat den Parteien in den Ortsbeiräten 3, 4, 11 und 16 in seinem Bezirk eine Reihe von Fragen vor der Kommunalwahl gestellt.

Die Fragen beschäftigen sich mit für den BUND wichtigen Themen: Es geht um Klima und Artenvielfalt. Die Verantwortung dafür liegt auch im lokalen Bereich: Jeder Quadratmeter artenreiches Grün in den Städten zählt. Es unterstützt Artenvielfalt und nützt dem Menschen. Biodiversität, Flächenschutz bei Bauvorhaben und Regenwassermanagement tragen erheblich zu einer gesunden, lebenswerten Stadt bei.

Erfreulich ist, dass viele Kommunalpolitiker ausführlich und kompetent geantwortet haben. In vielen Fragen sind sich die Parteien recht einig und erkennen zumindest die Probleme, so z.B. bei der Frage 1 zur Vorgartensatzung. Hier ist eine Neufassung der Vorgartensatzung und eine ausreichende Kontrolle Konsens. Differenzen gibt es eher bei den Fragen nach Bebauung (Beispiel Günthersburghöfe) und Regenwassermanagement (Thema Leuchte), weil hier die örtlich strittigen Themen eine größere Rolle spielen. Dennoch ist in der Vergangenheit auf dem Weg in eine „grüne“ Stadt zu wenig passiert!

In diesem Sinne gibt die Umfrage ökologische Entscheidungshilfe bei den Ortsbeiratswahlen. Sie gibt den Bürgern zusätzlich Hilfestellungen, über die Parteien und ihre hier gemachten Aussagen und Angebote selbst aktiv zu werden und sie am Ende der Legislaturperiode an ihren Aussagen zu messen.

Frage 1: Einhaltung der Vorgartensatzung

Situation: Bauordnungen (BauO) dienen grundsätzlich der Gefahrenabwehr und der Gewährleistung sozialer Mindeststandards hinsichtlich des Gesundheitsschutzes. Ein wesentlicher Aspekt eines gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes ist die hinreichende Durchgrünung bebauter Gebiete. Leider ist zunehmend eine Versiegelung von Flächen, die keiner weiteren Nutzung unterliegen, zu beobachten. Die Flächen werden mit Plastikfolie (sog. Unkrautfolie) und mit grobem Schotter oder Kies überdeckt (sog. Schottergärten).

Forderungen: Eine gute Durchgrünung von Siedlungsgebieten stellt in den Zeiten der Klimakrise geradezu eine Gefahrenabwehr dar. Für die Sicherung gesunder Lebensverhältnisse in den Siedlungsbereichen ist es zwingend erforderlich, dass auch Zufahrten und Stellplätze zu begrünen sind und die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrünung von baulichen Anlagen, soweit dies bautechnisch möglich ist, besteht.

Maßnahmen: Für die Umsetzung wäre die Konkretisierung der Frankfurter Vorgartensatzung notwendig, in der Art und Maß der geforderten Begrünung genau definiert werden. Zudem ist die Einhaltung der Bauordnung auch in diesem Punkt rigoros zu prüfen und einzufordern. Die Schaffung ungesunder Lebensverhältnisse in Siedlungsgebieten ist kein Kavaliersdelikt. Es ist wichtig, jedem Bauherren seine Verantwortung bewusst zu machen und ihn zur Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verpflichtung zu ermutigen. Dies ist zum einen durch gesetzlichen Zwang zur Einhaltung von Minimalanforderungen, zum anderen durch Förderung darüber hinaus gehenden Engagements möglich.

Werden Sie sich gegenüber dem Magistrat der Stadt Frankfurt dafür einsetzen, dass die Vorgartensatzung aus dem Jahr 1979 konkretisiert und Schottergärten verboten werden?

https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Rechtsgrundlagen_und_Satzungen/Vorgartensatzung.pdf

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Frage 2: Stadtgrün/Biodiversität/Insektenschutz

Situation:

Öffentliche Parks und Grünanlagen sowie die Außenanlagen öffentlicher Gebäude bieten Potenzial für die Schaffung urbaner Biotope. Die Gestaltung und Pflege erfolgen allerdings in der Regel konventionell und ohne die Möglichkeiten für eine vorbildliche Wirkung zu nutzen.

Forderung:

Einer ökologischen Aufwertung dieser Flächen ist in den Städten und Gemeinden hohe Priorität einzuräumen. Die Schaffung naturnaher Flächen im Siedlungsraum fördert die Biodiversität und verbessert gleichzeitig die Lebens- und Wohnqualität für die Bevölkerung.

Dringend notwendig ist in Bezug auf sämtliche Forderungen, dass die öffentlichen Flächen und öffentlichen Gebäude in jeder Hinsicht beispielhaft wirken.

So sind an alle Gebäude und Grundstücke in öffentlicher Hand hohe ökologische Ansprüche zu stellen.

Werden Sie sich gegenüber dem Magistrat der Stadt Frankfurt dafür einsetzen, dass der Anteil naturnahen öffentlichen Grüns im Ortsbezirk substanziell erhöht wird und insektenfreundlich gepflegt wird (s.Link)?

Quellen:

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2020/Insektenschutz%20in%20Kommunen/?fbclid=IwAR11k-2vICVJrV9Vl4nocLHodBc7qXdDAXwBMBkCHjLCrer0XBhG8NLlSaA

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Frage 3: Wasser, Schwammstadt, Klima-Anpassung

Nachhaltiges Regenwassermanagement ist zentral für die Zukunftsfähigkeit der Stadt und ein wichtiger Beitrag zur Klimafolgenanpassung. Denn Regen, der vor Ort versickert und verdunstet, macht die Stadt kühler, grüner und lebenswerter.

Werden Sie sich gegenüber dem Magistrat der Stadt Frankfurt dafür einsetzen, dass pro Jahr mindestens 1% der bereits versiegelten Flächen von der Kanalisierung abgekoppelt werden und das Regenwasser vor Ort versickern kann?

https://www.bwb.de/de/20944.php

https://www.bund-berlin.de/service/publikationen/detail/publication/regengaerten-fuer-berlin/

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Frage 4: Konkrete Förderung naturnaher Gärten und Balkons

Der BUND Ortsverband Ost plan im Jahr 2021 eine Aktion für Bürger und Bürgerinnen in den Ortsteilen Nordend und Bornheim, die sich an einer naturnahen Begrünung und Gestaltung ihrer Vorgärten, Gärten und Balkons beteiligen wollen.

Sehen Sie in ihrem Ortsbeirat die Möglichkeit, dieses oder ähnliche Projekte zu unterstützen?

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Frage 5: Flächenversiegelung

Gerade in Ballungsräumen bedarf es aus naturschutzfachlichen und anderen ökologischen Gründen eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Fläche.

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie eine Reduktion des Flächenverbrauchs auf 30 ha/Tag bis 2030 festgelegt (ursprünglich bis 2020). Der hessische Landesentwicklungsplan von 2017 sieht einen Flächenverbrauch von maximal 2,5 ha pro Tag bis 2030 vor. In beiden Programmen ist bis 2050 ein Flächenverbrauch von Netto Null vorgesehen.

Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen kann aber nur reduziert werden, wenn nachhaltige Standards stärkere Beachtung finden. So sollte die Innenbereichsentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Freiflächen haben. Die Inanspruchnahme von bisherigen Außenbereichsflächen für Wohnsiedlungs- sowie für Industrie- und Gewerbezwecke ist nur dann zulässig, wenn keine geeigneten Flächen im Innenbereich zur Verfügung stehen. Das Erfordernis wohnortnaher Grün- und Erholungsflächen sowie klimarelevanter Ausgleichsflächen (Temperaturminderung) ist grundsätzlich zu beachten.

Gärten, Grün- und Ackerflächen sowie Parkflächen, besonders wenn in alte Baumbestände, artenreiche Grünflächen oder klimarelevante Bereiche eingegriffen werden soll, bedürfen eines besonderen Schutzes. Dies betrifft nach Ansicht des BUND besonders die ökologisch wichtigen Flächen im Rahmen der geplanten Bebauungen des Ernst-May-Viertels.

Der BUND fordert, mit Blick auf eine wesentlich schnellere Reduzierung des Flächenverbrauchs in Hessen und im Ballungsraum Rhein-Main bis 2030, die Bebauung in diesem Bereich auf bereits versiegelte Flächen zu beschränken und insbesondere Gärten und Baumbestände zu schützen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die vorliegenden und zukünftigen Bebauungspläne im Rahmen des Ernst-May-Viertels sowie andere aktuelle Bauvorhaben im Hinblick auf diese Ziele überprüft und überarbeitet werden?

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Frage 6: Förderung des Umweltbewusstseins von Kindern und Jugendlichen

Kennen Sie die Angebote von Schulen oder anderen Trägern im Ortsteil, die das das Umweltbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern?

Welche Möglichkeiten sehen sie in ihrem Ortsbeirat, solche Projekte zu initiieren und stärker zu unterstützen?

Antworten des Ortbeirats 3

Antworten des Ortsbeirats 4

Antworten des Ortsbeirats 11

Antworten des Ortsbeirats 16

Darf es im Umgang mit der Natur so weitergehen?

Negativ Beispiele