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Europaviertel Zufahrt Bagger

Baumfällung im Europaviertel

Müssen eine 37-jährige sechsstämmige Rosskastanie und eine 42-jährige Vogelkirsche im Frankfurter Europaviertel sterben?

Europaviertel Zufahrt Bagger Der Bagger für die Fällarbeiten ist bereits vor Ort  (© Antje Ries)

  • „Die Stadt vom Grün her denken“ geht anders.

Frankfurt, 07. Oktober 2021 - Die reale Baupolitik der Stadt Frankfurt schlägt mal wieder zu. Sie denkt nicht vom Grün her, sondern entgegengesetzt nach dem Leitsatz: „Baurecht geht vor Baumrecht.“ Das wird auch von unserer Umweltdezernentin immer wieder beklagt. Offenbar hilft da weder der sich verschärfende Klimawandel noch die konkrete Wirkung der beiden Bäume am Kameruner Rosengärtchen (Katasternummern 38 – siehe Foto - und 44). Sie könnten mit ihren weit ausladenden Kronen Schattenspender für spielende Kinder sein, denn sie stehen am Südrand des Grundstücks, auf dem bald der schon lange geplante Kindergarten gebaut werden soll. Die Stadt weist darauf hin, dass an anderer Stelle Ersatzbäume gepflanzt würden. Das brächte aber die ausgeprägte Ökosystemleistung der gefällten Bäume nicht zurück: weder den Schatten, noch die kühlende Wirkung der Kronen oder deren hohe CO2-Absorption. Baurecht wirkt hier unmenschlich und klimaschädlich.

Im Europaviertel ist diese brachiale Handlungsweise der Stadt besonders zu beklagen, weil dort bereits ein Notstand bei Grünflächen und Bäumen herrscht. Der von den zu fällenden Bäumen nur etwa hundert Meter entfernte und mehrere Hektar große Europagarten ist seit seiner Fertigstellung im Jahr 2017 gesperrt – eingeschlossen von einem Bauzaun. Dessen Nutzung fällt also für mehrere Kindergartengenerationen aus. Die Mehrzahl der dort gepflanzten Bäume vertrocknet. Es wird vermutet, dass die Erde, die hier über dem Straßentunnel aufgetragen wurde, von Bauschutt durchsetzt ist. Die Neupflanzung ist deswegen kläglich gescheitert, aber ein paar Meter weiter werden gesunde große Bäume willkürlich gefällt. Wie passt das zusammen?

Die Willkür des Baumfällens hat System

Betrachtet man die Planungshistorie des Kindergartens, dann fragt man sich erstaunt: Die Bäume standen doch zuerst da. Haben die Planer das nicht bemerkt? Der Bebauungsplan Nr. 826 stammt aus dem Jahr 2008. Die umgebenden Geschosswohnhäuser wurden 2015 gebaut. Das dreieckige Grundstück mit 2 000 Quadratmetern blieb brach liegen. Als im Jahr 2014 sechs flexible „Modul-Kitas“ geplant und realisiert wurden, stand das Grundstück auf der Auswahlliste, erhielt aber keinen Zuschlag. Durch die modulare Bauweise ohne Kellergeschoss, die besonders für sehr schmale Grundstücke geeignet ist, wären Kastanie und Vogelkirsche vermutlich unbehelligt geblieben und hätten ihre Leistung als Schattenspender voll entfalten können. Später jedoch wurde der Plan auf eine massive Bauweise umgestellt und über den Kindergarten zwei Etagen mit 18 Wohnungen gesetzt, darunter ein Kellergeschoss.

Damit war das Problem da: Die Baumkronen würden in das Obergeschoss hineinragen und müssten beschnitten, die Wurzeln wegen der Kellerwand gekappt werden. Die Bäume verlören so ihre Stabilität und drohten, auf den südlich davon verlaufenden Weg abzustürzen. Daraus zog wohl die Stadt ihr Fazit: Weg mit den Bäumen. Baurecht vor Baumrecht.

In Anbetracht des Wohnungsbedarfs in der Stadt ist einzusehen, dass wo immer möglich Wohnungen gebaut werden müssen. Jedoch darf das nur in einer für das Stadtgrün verträglichen Weise erfolgen. Könnte man die Zahl der Wohnungen auf diesem Grundstück nicht so reduzieren, dass der Baukörper die Bäume unversehrt ließe? Könnte ein Fahrradraum nicht ebenerdig statt im Keller realisiert werden? Könnte man hier nicht einmal beispielhaft „vom Grün her denken?“

Weiterhin stellt sich eine schwerwiegende Frage, die Antje Ries, Anwohnerin in einem der benachbarten Geschosshäuser, umtreibt: „Die Fläche für den Kindergarten ist in der Bauschablone als reine Fläche für den Gemeinbedarf inklusive Kita ausgewiesen. Für die geplante Erweiterung des Kindergartens um 18 Wohnungen müsste die Fläche zur WA-Fläche umgewidmet werden. Ist das passiert? Ohne dass es den Bürgern mitgeteilt wurde oder in Plänen nachvollziehbar wäre? Haben die anwohnenden Bürger nicht ein Informationsrecht dafür?“

Auch die Andienung des Grundstücks bietet keinen Grund für die Fällung.

In der Begründung der Baumfällvorlage M11 des Verkehrsdezernats vom 15.01.2021 steht ein weiterer angeblicher Grund für die Baumfällung: „Der Andienungsbereich von der Altenhainer Straße ist äußerst schmal und es ist kaum möglich die Bauarbeiten für den Neubau durchzuführen, ohne die beiden Bäume zu beschädigen.“ Da spiegelt sich abermals die Unwilligkeit der Planer wider, vom Grün her zu denken. Wie die Planungsunterlagen zeigen, ist dieser Zugang von der Altenhainer Straße aus 5,5 Meter breit. Kürzlich wurde dort mit einem großen Tieflader ein Bagger angeliefert. Der Tieflader fuhr mühelos rückwärts in diese Zufahrt hinein (s. Foto). Also ist es doch unwahr, wenn in der Vorlage M11 „äußerst schmal“ steht. Mit dem Tieflader ist das Gegenteil bewiesen: Die Zufahrt ist sehr wohl für größte Fahrzeuge nutzbar.

 

Anliegend Fotos: (1) Die Zufahrt mit großer Kastanie © WR Hansen) - (2) Tieflader mit Bagger auf der Zufahrt zum Grundstück © Antje Ries) - (3) Rosskastanie neben dem Baugrundstück im Europaviertel © Antje Ries)

>>> Pressemitteilung als PDF 


Kontakt: Wolf-Rüdiger Hansen, Mitglied des Vorstands im BUND Kreisverband Frankfurt.
Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt - ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de - M: 0171 2257 520
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