Altes Polizeipräsidium mit Matthäuskirche und Messeturm

Pressemitteilung: Der Bebauungsplan 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg wird den Forderungen des Frankfurter Wasserkonzeptes nicht gerecht.

Der BUND Frankfurt fordert insbesondere die Einplanung von Brauchwassersystemen.

Altes Polizeipräsidium mit Matthäuskirche und Messeturm Altes Polizeipräsidium mit Matthäuskirche und Messeturm  (© WRH)

Frankfurt, 31.05.2022 – Der Bebauungsplan 556Ä betrifft das ehemalige Polizeipräsidium, das saniert werden soll, und das umgebende Areal. Dort soll ein gemischt genutztes Stadtquartier mit Wohnungen, Büros, Schule, Kirche und Hotel sowie zwei Hochhäusern entstehen. Der BUND Frankfurt hat den im Internet veröffentlichten Bebauungsplan 556Ä eingesehen und insbesondere gegen das im Februar veröffentlichte Frankfurter Wasserkonzept geprüft. Dieses Konzept verlangt zum Beispiel für ein solches Bauvorhaben eine ausgiebige Regenwasserbewirtschaftung mit dem Ziel, Regenwasser nicht einfach in die Kanäle abzuführen. Stattdessen soll es entweder durch Versickerung zur Grundwasserneubildung beitragen oder in Zisternen gespeichert werden, um es dann sinnvoll zu nutzen. Darauf geht der Bebauungsplan nicht ein.

Solche Bewirtschaftungsmaßnahmen sind notwendig, um darauf hinzuwirken, Trinkwasser auf den persönlichen Gebrauch zu beschränken und den Gesamtverbrauch in Frankfurt zu reduzieren. Wie die Frankfurter Umweltdezernentin immer wieder in der Öffentlichkeit beklagt, ist die Trinkwasser-Situation in der Stadt dramatisch: überall in den Entnahmegebieten sterben Wälder, fallen Feuchtgebiete trocken und versiegen Quellen. Im Vogelsberg müssen manche Gemeinden ihr Trinkwasser in heißen Sommern mit Tankwagen heranschaffen.

In Frankfurt wird seit langem Mainwasser für die Trinkwasserversorgung aufbereitet, im Hessischen Ried entsprechend Rheinwasser. Im Vogelsberg steht so ein Fluss nicht zur Verfügung. Deswegen sind dort die Schäden besonders gravierend. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie HLNUG beklagt, dass der Grundwasserspiegel in Hessen in den letzten Jahrzehnten wegen mangelnder Niederschläge generell um 30 Prozent gefallen ist. So sind bereits über 90 Prozent der Bäume im Stadtwald geschädigt.

Das Umweltdezernat hat soeben eine Wassersparkampagne gestartet, mit der die Bürgerschaft zu einem überlegten Umgang mit der knappen Wasserressource angehalten wird. Das ist wichtig und gut. Aber es ist doch eine Zumutung für die Bürger, wenn sie Wasser sparen sollen, städtische Institutionen dies aber ignorieren, so das Planungsamt beim Bebauungsplan 556Ä.

Dazu kommentiert Wolf-Rüdiger Hansen, Mitglied des Vorstands des BUND Kreisverbandes Frankfurt: „Das Wasserkonzept wurde im Auftrag der Stadt Frankfurt erstellt und in der Version vom Juni 2021 im Februar dieses Jahres veröffentlicht. Es wurde bereits vom Planungsdezernat im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Planung des Neuen Stadtteils der Quartiere im Nordwesten angekündigt. Trotzdem wird für diesen Stadtteil das Wasserschutzgebiet Praunheim 2 mit Häusern, Schienen und Straßen überplant. Auch im Bebauungsplan 556Ä wird es nicht berücksichtigt. Das hält der BUND Frankfurt für nicht akzeptabel.“

Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen.

Weiterhin fehlen im B-Plan 556Ä Angaben der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen, Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser und dessen Deckung. Über Neuversiegelung oder Entsiegelung von Flächen, über Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser, über die Stärkung der Grundwasserneubildung sowie über Dach- und Fassadenbegrünung wird nichts erwähnt. Das ist nicht hinnehmbar. Der Brauchwasser-Bedarf könnte in diesem Bereich zusätzlich durch die Weiternutzung der Brunnen gedeckt werden, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertelgenutzt wurden.

Der B-Plan enthält lediglich einen Prüfauftrag zur Entwicklung von Konzepten zur Regenwasser-bewirtschaftung. „Der Prüfauftrag alleine ist aber zu wenig, schließlich gibt es schon seit längerer Zeit Vorgaben des hessischen Umweltministeriums, wie die vielen wasserwirtschaftlichen Belange in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.“, so Wolf Rüdiger Hansen, Mitglied im Vorstand des BUND Kreisverbands Frankfurt. „Die „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung“ gemäß Erlass des Umweltministeriums vom 30.07.2014 wird im Bebauungsplan 556Ä ignoriert.“

Hydrogeologische Fragestellungen, wie z.B. die Analyse von Altlasten oder Grundwasser-Verunreinigungen, die Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, der Grundwasserstand unter dem Gelände, die Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung usw. werden in diesem B-Plan auch nicht konkretisiert.

In der vorliegenden Form kann dieser Bebauungsplan nach Auffassung des BUND Frankfurt mangels Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange nicht für abwägungsfähig genommen werden. Dies wurde auch so in der Stellungnahme des BUND zum Bebauungsplan gegenüber dem Stadtplanungsamt zum Ausdruck gebracht.

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Kontakt

Wolf-Rüdiger Hansen, BUND Ortsverband Frankfurt Nord/BUND Kreisverband Frankfurt,

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E-Mail: geschaeftsstelle(at)bund-frankfurt.de- www.bund-frankfurt.de

Mobil: 0171 – 2257 520, E-Mail: ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de