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Industriegebäude in der Gwinnerstrasse Frankfurt am Main

B-Plan 558 Gwinnerstraße

Pressemitteilung: Wasserwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung im Frankfurter Bebauungsplan 558 Gwinnerstraße nicht ausreichend berücksichtigt

Der BUND Kreisverband Frankfurt beklagt, dass auch in diesem Bebauungsplan das im Februar veröffentlichte Frankfurter Wasserkonzept keine Berücksichtigung findet.

Industriegebäude in der Gwinnerstrasse Frankfurt am Main Gwinnerstrasse in Frankfurt am Main  (Spiegelneuronen / flickr)

Frankfurt, den 19.07.2022  -  Der BUND Kreisverband Frankfurt hat den im Internet bereitgestellten Bebauungsplan 558 Gwinnerstr. eingehend analysiert und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für Träger öffentlicher Belange am 08.07.2022 eine fachliche Stellungnahme beim Magistrat eingereicht. Hiermit veröffentlichen wir unsere wesentlichen Kritikpunkte an diesem B-Plan. Sie beziehen sich auf die wasserwirtschaftlichen Belange in der Bauleitplanung entsprechend des Erlasses des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30.07.2014 sowie auf das Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am Main, das im Februar 2022 veröffentlicht wurde. Die Aktualität dieser Kritik wird von der aktuellen Klage des Städte- und Gemeindebunds unterstützt, der zufolge Wasser zur Mangelware zu werden droht.

Überschwemmungsgefahren durch Starkregen.
Die Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt, einsehbar im Geo-Portal der Stadt, zeigt für das Plangebiet im Szenario III (96 mm Niederschlag pro Stunde pro m²) im Wesentlichen Überflutungstiefen von 5 – 50 cm, vereinzelt Tiefen von mehr als einem Meter. Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet, also entstünden die Überflutungen wegen des hohen Versiegelungsgrades innerhalb des Plangebiets. Laut B-Plan bestehen deswegen und wegen der fehlenden Durchgrünung deutliche Überwärmungstendenzen, jedoch finden sich dort weder Angaben zu versiegelungsbedingten Überschwemmungsgefahren noch zu Entsiegelungsmöglichkeiten. Dies muss ergänzt werden, um die damit zusammenhängenden Überflutungsgefahren im B-Plan darzustellen. Weiterhin sind Angaben im B-Plan und im Umweltprüfbericht darüber erforderlich, wo Retentionsräume für die Versickerung von Starkregenwasser angelegt werden sollen.

Fehlender Deckungsnachweis für den Trink-, Brauch- und  Löschwasserbedarf.
Im B-Plan fehlen Angaben zum Bedarf an Trink-, Brauch- und Löschwasser. Die benötigten Jahresmengen und der Tagesspitzenbedarf sind zu ermitteln. Dabei ist auf eine sparsame Wasserverwendung zu achten. Im Frankfurter Wasserkonzept wird darauf hingewiesen, dass bei neuen B-Plänen die Einrichtung von Betriebswassersystemen sinnvoll ist, um den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. Warum enthält der B-Plan dazu keine Festsetzung?

Das Plangebiet liegt im Bereich des Seckbacher Rieds, einem Altarm des Mains. Hier sind also nur geringe Grundwasserflur-abstände zu erwarten, was die Einrichtung von Brauchwasserbrunnen nahelegt. Im B-Plan und im Umweltprüfbericht sind die Betriebswassergewinnung und -nutzung sowie ein Nachweis, wie der Bedarf an Trink-, Brauch- und Löschwasser gedeckt werden soll, zu ergänzen. .

Sanierungsbedürftige Altanlagen zur Trinkwasserversorgung. 
Der B-Plan verweist auf die veraltete technische Infrastruktur im Plangebiet, die noch aus dem 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts stammt. Soweit dies auch auf das Trinkwasserversorgungsnetz zutreffen sollte, wären im Plangebiet höhere Wasserverluste im Rohrnetz durch Leckagen zu befürchten. Die Wasserversorgungsinfrastruktur muss also zuverlässig erneuert werden. Dies kann zusammen mit den im Bericht dargestellten dringend erforderlichen Straßensanierungen erfolgen. Entsprechende Angaben sind im B-Plan und im Umweltprüfbericht zu ergänzen.

Schutzmaßnahmen für das Grundwasser fehlen.
Dem B-Plan ist nicht zu entnehmen, wie nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaften vermieden werden sollen. Eine qualitative und quantitative Beeinträchtigung des Grundwassers muss ausgeschlossen werden. Ein Teil der Flächen ist für die Errichtung von Rechenzentren vorgesehen. Es fehlen Angaben, wie die Kühllast dieser Zentren gedeckt werden soll. Die Kühlung mit Grundwasser muss ausgeschlossen werden. Dies ist im B-Plan und im Umweltprüfbericht festlegen.

Maßnahmen zur Grundwasserneubildung und Regenwasserversickerung fehlen.
Der hohe Versiegelungsgrad ist im Bericht angesprochen. Es fehlen allerdings Hinweise auf zu entsiegelnde Flächen, die die Grundwasserneubildung erhöhen würden. Niederschläge müssen unter Einhaltung der technischen Regelwerke, dort, wo sie fallen, vollständig dem Grundwasser zugeführt oder verwertet werden. Hierzu sind entsprechende Rückhalte- und Infiltrationseinrichtungen zu planen und im B-Plan zu beschreiben. Dies ist durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen und dem B-Plan und dem Umweltprüfbericht beizufügen.

Trinkwasserverbrauch durch Regenwasserbewirtschaftung reduzieren.
Niederschlagswasser ist unter Einhaltung der technischen Regelwerke nicht nur in Neubauten sondern möglichst auch in Bestandsgebäuden zu sammeln und zu nutzen, z. B. für Toilettenspülung, Grünflächenbewässerung und Reinigung. Eine entsprechende Beschreibung fehlt und ist in den Bericht zum B-Plan und in den Umweltprüfbericht aufzunehmen.

Hydrologisches Gutachten für die Auswirkungen auf das Grundwasser erforderlich.
Im Plangebiet sind nur geringe Grundwasserflurabstände zu erwarten, was im Bericht nicht erwähnt ist. Sollten Neubauten in das Grundwasser einbinden – was vorhersehbar ist -, dann sind nicht nur in der Bauphase Veränderungen im Grundwasserkörper zu erwarten, sondern auch danach, wenn Gebäudeteile dauerhaft in das Grundwasser einbinden (Barrierewirkung). Dies führt zu Aufstau, Umlenken und Absenken des Grundwassers. Eine Schädigung des Seckbacher Rieds ist zu verhindern. Für die Darstellung dieser Aspekte ist ein hydrogeologisches Gutachten notwendig, das auch Maßnahmen zum Schutz des Rieds enthalten sollte. Es ist bereits im Rahmen der Bauleitplanung (Prüfung der Umweltauswirkungen) vorzulegen.

Konkretisierung der Altlasten und Grundwasserschadensfälle fehlt.
Der Bericht verweist auf die Beikarte 1 zum RegFNP. Darin findet sich an mehreren Stellen diese Bemerkung: „Lage einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind“. Der Bericht geht aber nicht näher darauf ein. Diese Flächen und Schadensfälle sind im B-Plan qualitativ und quantitativ darzustellen. Die Sanierung nach bodenschutzrechtlichen Vorgaben ist zu beschreiben. Ggf. ist deren Nichtplanung zu begründen. Da das Plangebiet zum Teil direkt oder indirekt an Schutzgebiete angrenzt, muss ausgeschlossen werden, dass Grundwasserschadensfälle die Schutzgebiete beeinträchtigen. Hierzu ist ein hydrogeologisches Gutachten nötig, das die Gefährdung dieser Gebiete durch Schadensfälle untersucht und ggf. Schutzmaßnahme vorgibt (Umweltprüfbericht).

Anforderungen an die Fassaden- und Dachbegrünung sind zu konkretisieren.
Der Bericht zum B-Plan enthält dazu nur vage Beschreibungen. Begrünung von Fassaden und Dächern wirkt sich günstig auf das Lokalklima aus und dient als Rückhalteraum zur Kappung von Hochwasserspitzen. B-Plan und Umweltprüfbericht müssen dazu verbindliche Vorgaben machen.

Fazit
Nach dem kürzlich veröffentlichten Bebauungsplan Nr. 556Ä Messeviertel/Hemmerichsweg (Areal des alten Polizeipräsidiums – siehe BUND-Pressemeldung vom 31.05.22) werden auch in diesem B-Plan 558 Gwinnerstraße die wasserwirtschaftlichen Belange in der Bauleitplanung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. In Anbetracht der bekanntermaßen kritischen Situation der Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt erwarten wir, dass jetzt und zukünftig in allen Bebauungsplänen den folgenden Aspekten Priorität eingeräumt wird:

Der Betriebswasserversorgung von Baugebieten, der Retention und Versickerung von Niederschlagswasser, der Regenwasserbewirtschaftung zur Einsparung von Trinkwasser, der Förderung der Grundwasserneubildung und der Stabilisierung des Grundwasserkörpers, der Vorsorge gegen Grundwasserverunreinigungen. gegen Überschwemmungsgefahren und gegen Wasserverluste in Versorgungsnetzen, der Begrünung von Fassaden und Dächern von Beginn an.

Angesichts der durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel angespannten Versorgungssituation und zum Schutz von Natur, Feuchtgebieten und Wäldern ist die Stadt Frankfurt gehalten, den Verbrauch von Trinkwasser und den Bezug von Trinkwasser aus ortsfernen Gewinnungsgebieten (Hessisches Ried, Vogelsberg, Burgwald, Kinzigtal) mit allen verfügbaren Mitteln zu reduzieren.

Die Umsetzung der hier geforderten Maßnahmen würde dieses Ziel sehr konkret unterstützen. Der fortschreitende Klimawandel und die immer knapper werdenden Grundwasserressourcen machen es unerlässlich, eine zukunftsfähige Wasserbewirtschaftung in Bauleitplänen mit höchster Priorität zu verfolgen.

Pressemitteilung als PDF zum Download


Kontakt

Wolf-Rüdiger Hansen, BUND Kreisverband Frankfurt,

Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt, Telefon: 069 – 979 489 68,
E-Mail: geschaeftsstelle(at)bund-frankfurt.de- www.bund-frankfurt.de

Mobil: 0171 – 2257 520, E-Mail: ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de