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Pressemitteilung: Einzelfallgenehmigungen für die Zerstörung geschützter Naturflächen müssen angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise drastisch reduziert werden.

04. Januar 2023 | Stadtbäume, Naturschutz, Kreisverband Frankfurt/Main, Lebensräume, Biodiversität

• Die bevorstehende Teilrodung des Fechenheimer Waldes für den Lückenschluss der A661 zur A66 durch den Riederwaldtunnel ist umweltpolitisch nicht hinnehmbar

Containerburg am Fechenheimer Wald, WRHansen Containerburg am Fechenheimer Wald  (©WR Hansen)

•    Die Containerburg am Fechenheimer Wald zur Vorbereitung der Rodungen erscheint wie das Mahnmal einer rückwärtsgewandten Verkehrspolitik

Frankfurt, den 04.01.2023  -  Der BUND Kreisverband Frankfurt fordert die Rücknahme der überdimensionierten Planung des Lückenschlusses zwischen der aus Hanau kommenden Autobahn A66 und dem Frankfurter Autobahnring A661, für den der vier- bis sechsspurige Riederwaldtunnel gebaut und drei Hektar des wertvollen Fechenheimer Waldes gerodet werden sollen. Dieser Wald ist Teil des geschützten Grüngürtels und wertvoller Lebensraum des FFH-geschützten Heldbockkäfers. Auch das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept ordnet diesem Wald eine „herausragende Bedeutung“ zu. Der BUND Frankfurt fordert dementsprechend, dass auch der aktuelle Plan der Autobahn GmbH, zunächst nur einen Teil des Fechenheimer Waldes zu roden, gestoppt wird.

Im vergangenen Sommer wurde das Vorkommen des Heldbockkäfers im Fechenheimer Wald nachgewiesen. Die Autobahn GmbH, Träger des Lückenschlussprojektes, schreibt in ihrem Gutachten[1] vom 15.12.2022: „Die fachgutachterliche Bewertung stellte fest, dass eine Verbreitung dieser Käferart inzwischen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und demnach im Rahmen des betrachteten Bauvorhabens theoretisch eine Gefährdung des Käfers nach § 44 BNatSchG (…) eintreten könnte.“ Angesichts der Unklarheit über das Ausmaß der Heldbock-Population - vor allem als Larven, die unsichtbar unter der Baumrinde leben, - folgert das Gutachten nachvollziehbar: „Eine kurzfristige Rodung der gesamten planfestgestellten Fläche ist innerhalb der Rodungsperiode 2022/23 nicht möglich.“

Gleichwohl glaubt die Autobahn GmbH, die Verbreitung des Heldbocks ließe sich lokal so eingrenzen, dass ein „konfliktfreier“ Streifen für die Bauzufahrtsstraßen schon jetzt gerodet werden könne. Dafür würden angeblich keine als Lebensraum für die Käfer geeigneten Bäume gefällt. Dieser Meinung hat sich nun die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidenten in Darmstadt ohne weitere Prüfung angeschlossen.

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Kontakt: Wolf-Rüdiger Hansen, Mitglied des Vorstands, BUND Kreisverband Frankfurt
Mobil: 0171 2257 520  -  E-Mail: ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de
Geschäftsstelle: Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt - Telefon: 069 – 979 489 68
E-Mail: geschaeftsstelle@bund-frankfurt.de - www.bund-frankfurt.de


[1]  www.tunnelriederwald.de/aktuelles/fachgutachterliche-bewertung-zum-vorkommen-des-heldbockkaefers-im-fechenheimer-wald-liegt-vor/

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