Das Bundesverfassungsgericht soll den Gesetzgeber verpflichten, Biodiversität und Ökosysteme gesetzlich zu schützen.
(Bild: © Lauri Poldre)
Der BUND klagt vor dem Bundesverfassungsgericht für einen umfänglichen, gesetzlichen Schutz der Natur. Die bisherige Naturschutz-Gesetzgebung reicht nicht aus und die Bundesregierung macht nicht genug, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Dem Zusammenhang zwischen dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit und dem Biodiversitätsschutz sei Rechnung zu tragen.
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