BUND Frankfurt: Trotz aller Hindernisse beantragt Frankfurt die Zustimmung der Regionalversammlung zur Planung des Stadtteils der Quartiere an der A5
Vorsorge gegen Klimawandel und Hitzestress in den nordwestlichen bestehenden und neuen Stadtteilen wird außer Acht gelassen.
Frankfurt am Main, 19.02.2025 - Seit über acht Jahren plant Frankfurt den Neuen Stadtteil der Quartiere an der Autobahn A5. Ursprünglich sollten beiderseits der Autobahn fünf Quartiere mit 12.000 Wohnungen für 30.000 Menschen entstehen. Dieser Plan ist aktuell auf drei Quartiere mit 6.800 Wohnungen für 17.000 Menschen geschrumpft – alle auf der Ostseite der Autobahn. Unbebaut bleibt der westliche Landschaftsraum, wie es die Umlandkommunen immer gefordert haben: Hier solle kein „Siedlungsbrei“ entstehen. Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) und der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) sollen respektiert werden. Auch die auf der Westfläche geplante Sport- und Tennisanlage wurde ersatzlos gestrichen. Gleichwohl konterkariert dieser Planungsstand das vom Regierungspräsidenten genannte Ziel, die „Flächeninanspruchnahme auf 2,5 ha/Tag für Hessen“ zu reduzieren.
Über diese geschrumpfte Planung soll am 28.02.2025 in der Regionalversammlung abgestimmt werden. Die Entscheidungsvorlage hat der Darmstädter Regierungspräsident mit den Planungsunterlagen und den Stellungnahmen der umliegenden Kommunen und Träger öffentlicher Belange im Internet veröffentlicht. Sie fallen überwiegend sehr kritisch aus, besonders seitens Steinbach, Oberursel, dem Hochtaunuskreis und einiger Dezernate beim Regierungspräsidenten. Sie verweisen durchweg auf Verletzungen der Vorschriften im LEP oder im RegFNP.
Der BUND Kreisverband Frankfurt sieht sich in seiner kritischen Haltung zum Stadtteil der Quartiere durch die vielen ablehnenden Stimmen bestätigt: „Wir halten dieses Planungsprojekt auch in der gegenwärtig abgespeckten Form für nicht zustimmungsfähig, zumal es auch dem bundesweiten Ziel zur Verminderung der Flächenversiegelung widerspricht,“ stellt Wolf-Rüdiger Hansen fest, Mitglied des Vorstands im BUND-Kreisverband Frankfurt. Nachfolgend weitere triftige Hindernisse:
- LEP-Vorschrift: 400 Meter Abstand für Wohnhäuser von Höchstspannungsleitungen – Umgehung durch die Verlegung der Freileitung realisierbar bis ca. 2040?
Etwa 50 Meter östlich der Autobahn A5 verläuft die 380-KV-Höchstspannungsleitung. Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) schreibt vor, dass beidseitig dieser Leitung ein Abstand von 400 Metern zu Wohngebäuden freigehalten werden muss, um die Gesundheit der Menschen zu bewahren. Die Frankfurter Stadtplaner haben diesen Abstand bisher ignoriert und vor einigen Jahren sogar versucht, beim Land Hessen eine Abweichung von dieser LEP-Vorschrift zu erreichen - jedoch vergeblich. Trotzdem wurde weiter in diese Zone hineingeplant. Das Quartier Neu-Weststadt könnte deswegen derzeit nicht und das Lachgabenquartier nur ca. zur Hälfte gebaut werden. Was nun? Einen Ausweg bietet die Koinzidenz zweier Planungsänderungen - aber erst in etwa 15 Jahren: Da die ursprünglich fünf geplanten Quartiere inzwischen aufgrund des Widerstands der Anliegerkommunen mit Bezug auf den Flächennutzungsplan auf drei Quartiere östlich der Autobahn geschrumpft sind, bleibt die westliche Fläche unbebaut. Damit ergibt sich im Rahmen des deutschen Netzentwicklungsplans NEP die Chance zur Verlegung der Leitung auf die Westseite, finanziert über eine Kostenumlage auf die kommunalen Stromkunden. Frankfurt würde so nur anteilig mit Kosten belastet.
Dies folgt aus dem in der Entscheidungsvorlage enthaltenen Schreiben des Leitungsbetreibers TenneT vom 02.11.2023, demzufolge die Kapazität dieser Leitung unter Einbeziehung des Umspannwerks Bommersheim erhöht werden soll. Von Bommersheim soll dann eine neue Höchstspannungsleitung westlich der Autobahn dort gebaut werden, wo heute die 220-KV-Freileitung schräg zur Autobahn verläuft. Erst danach kann die bisherige Leitung stillgelegt und das Quartier Neu-Weststadt sowie der westliche Teil des Lachgrabenquartiers gebaut werden. Jedoch muss der Ersatzneubau zunächst in den NEP 2037/2045 und den Bundesbedarfsplan gesetzlich aufgenommen sowie danach die Genehmigung für die gesamte Trassenführung eingeholt werden. Inbetriebnahme vielleicht um das Jahr 2040? In 15 Jahren?
- Das in Festsetzung befindliche Wasserschutzgebiet Praunheim II wird in der gegenwärtigen Planung des Quartiers Produktives Praunheim verletzt.
Für die Zone II dieses Wasserschutzgebietes, in der jegliche Bebauung verboten ist, haben die Stadtplaner offenbar willkürlich einen Radius von nur 100 Metern um die Pumpen angesetzt. Die Obere Wasserbehörde verlangt aber 200 Meter. Deswegen muss die südwestliche Front der Quartiersplanung Produktives Praunheim zurückgenommen werden. Warum wurde so eine einfache Sache nicht gesprächsweise im Planungsverlauf korrigiert? Unklar ist weiterhin, wie die Verlängerung der U7 zwischen zwei Pumpen hindurch unschädlich für das Grundwasser zu realisieren wäre.
- Grünzüge und lokale Kaltluftwinde sollen nicht geschützt werden: ein Angriff auf die Hitzeresilienz der Stadt und damit auf die Gesundheit der Menschen.
Grünzüge dienen laut Grüngürtel-Verfassung und RegFNP dazu, landschaftliche Freiflächen u. a. am Taunushang im Westen und Nordwesten Frankfurts vor Bebauung zu schützen, für westliche Winde offenzuhalten und die Grünverbindung zwischen Umland und Grüngürtel zu erhalten: für den erholsamen Zugang der Stadtmenschen zur Natur und für den Artenaustausch zwischen Grüngürtel und Umland. Darauf verweist auch das Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt. Dies gilt besonders für den keilförmigen zum Niddatal ausgerichteten Grünzug zwischen Praunheim und Nordweststadt, der durch das Lachgrabenquartier großflächig versiegelt würde.
Lokale Winde für die Kaltluftversorgung am Fuße des Taunushangs sind ein Phänomen, das schon in den Grüngürtelplänen der 1990er Jahre ausführlich dokumentiert ist. Über diesen Grünzügen bildet sich besonders während tropischer Sommerabende und -nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 Grad Celsius sinkt, Kaltluft. Im Zuge des Klimawandels nimmt die Zahl solcher Nächte stetig zu. Die Kaltluft wächst zu Schichten mit 10, 20 oder mehr Metern Höhe an, setzt sich entlang der Gefällelinien in Bewegung - dann „lokale Winde“ genannt - und schiebt sich unter die heiße Tagesluft. Die Kaltluftentstehungsflächen sind im Frankfurter Klimaplanatlas hellblau markiert. Darin zeigt auch eine animierte Karte, wie die lokalen Kaltluftwinde in die bestehenden Stadtteile Nordweststadt, Heddernheim und Praunheim eindringen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimaplanatlas
Dort bringen sie besonders vor und nach Sonnenuntergang Kühlung zwischen die Häuser. Dieser Effekt ginge nach Versiegelung der Quartiersflächen verloren. Die Stadtplaner, darauf angesprochen, winken ab mit der Bemerkung, ohne die lokalen Winde würde die Temperatur ja nur 2 Grad höher werden. Ist das menschengerecht? Passt diese Geringschätzung zur Klimaanpassungsstrategie der Stadt? Zum Ziel der Hitzeresilienz und des Abbaus von Hitzestress?
- 11 bis 17 Meter hohe Lärmschutzwand entlang der Autobahn A5 geplant: eine „Staumauer“ gegen östlich fließende lokale Kaltluftwinde am Taunushang.
Diese Blockade würde eine wesentliche Kühlungsfunktion für die östlichen Quartiere weitgehend blockieren. Es käme zu einem Doppeleffekt zu Lasten der dort wohnenden Menschen: Erstens würde die Kaltluftentstehung auf der versiegelten Fläche des Lachgrabenquartiers abgeschaltet. Dafür würde heiße Luft, die im Sommer zwischen Häusern entsteht, in die Bestandsquartiere fließen. Zweitens würden Kaltluftwinde von den westlichen Grünzugflächen an der Lärmschutzwand blockiert. Folge: Doppelter Hitzestress im Lachgabenquartier und in den anliegenden Stadtteilen. Warum wird dieser Effekt des Lärmschutzwalls in den Planunterlagen nicht erwähnt? „Die Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt wird hier sträflich unterlaufen.“ kritisiert Dr. John Dippell, 1. Vorsitzender des Vorstands des BUND Kreisverbands Frankfurt.
- Unklarer Umgang mit Abwasser und (Stark-) Regenwasser
Bezüglich des Abwassers verweist die Entscheidungsvorlage darauf, dass die Quartiere nur dann realisiert werden können, wenn das Klärwerk Niederrad das Abwasser aufnehmen kann. Dafür müsste seine Kapazität erhöht werden, was derzeit ungewiss ist.
Für die Ableitung des Niederschlagswassers – besonders von den versiegelten Böden der Quartiere - müssten ausreichend Versickerungsflächen und Mulden angelegt werden, sonst drohen Staus und Hochwasser, z. B. an der Rechenanlage am Praunheimer Weg. Hier fließt das gesamte Niederschlagswasser von den westlichen Grünflächen, vom Neu-Weststadt- und vom Lachgrabenquartier zusammen und unter der Straße hindurch.
Fazit: Man fragt sich, ob dieses bis zur Verlegung der Höchstspannungsleitung in ca. 15 Jahren nur etwa zur Hälfte realisierbare Bauvorhaben überhaupt begonnen werden sollte; ob es wirtschaftlich sinnvoll wäre, schon vorab die Infrastruktur zu bauen: Schienen für RTW und U7-Verlängerung, Ortsverbindungstraße zwischen Heerstraße und Praunheimer Weg, Parkhäuser, Geschäfte usw.; ob die Forderung des RP erfüllt würde, auf diesem extrem fruchtbaren Boden die Existenz eines landwirtschaftlichen Betrieb zu sichern?
Wäre es doch ratsam, nur eine maßvolle Arrondierung der bestehenden Stadtteile mit angepasster Infrastruktur und größtmöglichem Erhalt von Grünzugflächen und lokalen Winden anzustreben?
Kontakt: Wolf-Rüdiger Hansen, Mitglied des Vorstands, BUND Kreisverband Frankfurt
Mobil: 0171 2257 520 - E-Mail: ruediger.hansen(at)bund-frankfurt.de
Geschäftsstelle: Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt am Main - Telefon: 069 979 489 68
E-Mail: geschaeftsstelle(at)bund-frankfurt.de - www.bund-frankfurt.de
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